Allgemeine Geschäftsbedingungen Commodore Gaming B.V.

GEBIET: Deutschland

Vorliegende Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind seit dem 1. April 2007 und bis auf weiteres in Kraft.

1. Präambel:

1.1 Das vorliegendes Dokument (die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen") bildet einen Teil des Vertrags zwischen Commodore Gaming BV (“Commodore”) und dem Kunden.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie (A) Servicebeschreibungen und/oder (B) Produktbeschreibungen und (C) Tarife der Produkte und Services bilden gemeinsam den Commodore- "Vertrag" zwischen Commodore und dem Kunden..

1.3 Sämtliche Änderungen des vorliegenden Vertrags bedürfen der Schriftform um rechtsgültig zu sein. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

2. Begriffserklärungen bzw. Definitionen

Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

Kunde: eine einzelne natürliche Person, die als Verbraucher Produkte und/oder Services von Commodore kauft bzw. kaufen will;

Commodore: Firma Commodore Gaming B.V.;

Beschreibung: Ein Dokument als Teil des Vertrags, mit der Beschreibung des Produkts (Produktbeschreibung) und/oder der Services (Servicebeschreibung) die ein Kunde von Commodore kaufen kann;

Erstattung: Das Versprechen, die Verantwortung für anderer Verluste, Schäden, Verantwortlichkeit oder Strafen zu übernehmen, inklusive das Versprechen, sämtliche Verluste, Schäden, Verantwortlichkeiten oder Strafen zu kompensieren;

GEISTIGES EIGENTUM: (IP = Intellectual Property), Patente, Handelsmarken, geschützte Zeichnungen und deren Anwendungen, Urheberrechte, Design-Rechte, Know-how, Handels- und Geschäftsnamen sowie anderweitige Schutzrechte in den verschiedenen Ländern und/oder Regionen bzw. Gebieten;

Bestellung: Antrag des Kunden, Produkte und/oder Services von Commodore zu kaufen;

Auftragsbestätigung: Eine schriftliche Entgegennahme des Kundenauftrags seitens Commodore;

Preis: Die für Produkte und/oder Services an Commodore zu entrichtende Gesamtsumme;

Produkte: Ein einzelner Artikel (Ware), inklusive Software, der in den aktuellen von Commodore in Papierform und/oder als Internetauftritt veröffentlichten Dokument oder Auftragsbestätigung beschrieben ist und den der Kunde von Commodore kauft oder zu kaufen gedenkt.

Services: Service und Assistenz, durchgeführt im Auftrag von oder durch Commodore, gemäß Serviceangebot;

Serviceangebot(e): Der von Commodore angebotenen Service, der in den aktuellen, von Commodore in Papierform und/oder als Internetauftritt veröffentlichten Dokumenten oder Auftragsbestätigungen beschrieben ist;

Software: OS (Betriebssysteme = Operating Systems), Middleware, Firmware, Anwendungen oder andere Software-Programme, die im Besitz von Commodore stehen, von Commodore hergestellt oder als Lizenzprodukte gefertigt werden;

Drittprodukte: Produkte, die von Commodore zwar vertrieben werden, jedoch nicht von Commodore entwickelt, hergestellt oder geschaffen wurden.

Drittsoftware: OS (Betriebssysteme = operating systems), Middleware, Firmware, Anwendungen oder andere Software-Programme, die im Rahmen eines Lizenzvertrags von einer dritten Partei geliefert werden.

3. Angebote, Zustandekommen des Vertrages und Änderungen

3.1 Commodores Angebote sind nur in Schriftform und während einer Dauer von 14 Tagen ab Angebotsdatum verbindlich, es sei denn, das Angebot enthält eine abweichende Regelung.

3.2 Sämtliche Produkt- und/oder Servicebestellungen durch den Kunden gelten als Angebot des Kunden, bestimmte Produkte und/oder Services bei Commodore gemäß den Regelungen des vorliegenden Vertrags zu kaufen.

3.3 Ein Vertrag zwischen Commodore und dem Kunden kommt erst zustande, wenn Commodore das Angebot des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung akzeptiert. .

3.4 Commodore behält sich vor, die Bestellung des Kunden erforderlichenfalls abzuändern, so dass die geänderte Bestellung zumindest die gleichen Leistungen und Funktionalitäten wie die anfängliche Bestellung bietet. Commodore wird in einem solchen Fall die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen einholen. Ein verbindlicher Vertrag kommt in einem solchen Fall erst dann zustande, wenn der Kunde seine Zustimmung zur der geänderten Auftragsbestätigung erteilt.

4. Preis und Zahlung

4.1 Der vom Kunden zu entrichtende Preis inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer sowie die Versand- und Verpackungskosten sind auf der Auftragsbestätigung und den Rechnungen von Commodore ausgewiesen.

4.2 Die Zahlung an Commodore hat als Vorkasse vor der Lieferung von Produkten und/oder Services zu erfolgen. Commodore hat diesbezüglich das Recht, Lieferungen von Produkten und/oder Services bis zur vollständigen Zahlung derselben aufzuschieben.

5. Lieferung

5.1 Das in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferdatum ist eine unverbindliche Angabe.

5.2 Lieferort ist der in der Auftragsbestätigung angegebene Ort.

5.3 Produkte und/oder Services können in zumutbarem Umfang als Teillieferungen erbracht werden. Falls entsprechende Teillieferungen notwendig sind, so wird der Kunde über diese Tatsache informiert.

5.4 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Produkten und/oder Services innerhalb von 45 Tagen nach Vertragsschluss unter der Voraussetzung, dass der Kunde Vorkasse geleistet hat. Dies gilt für Teillieferungen entsprechend..

5.5 Falls das voraussichtliche Lieferdatum nicht eingehalten werden kann oder die Lieferzeit voraussichtlich mehr als 45 Tage nach Vertragsschluss beträgt, so wird der Kunde zwecks Vereinbarung eines neuen Lieferdatums angesprochen. Falls der Kunde das neue Lieferdatum nicht akzeptiert oder falls die Lieferung nicht innerhalb der Frist von 45 Tagen nach Vertragsschluss oder zu einem anderen vereinbarten Termin erfolgt ist, kann der Kunde die Bestellung kostenlos stornieren, wobei durch den Kunden erbrachte Gegenleistungen erstattet werden.

6. Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang

6.1 Die Produkte bleiben bis zu vollständigen Bezahlung im Eigentum von Commodore.

6.2 Wenn der Kunde Verbraucher ist, geht die Gefahr bei Übergabe der Ware auf den Kunden über.

7. Widerrufsbelehrung und Widerrufsfolgen

7.1 Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Waren widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Empfang der Waren, jedoch nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder die rechtzeitige Rücksendung der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Commodore Gaming B.V., Hessenbergweg 111, 1101 BS, Amsterdam – The Netherlands, Tel.: +31 20 3113 550, Fax: +31 20 3113 572, E-Mail: info@commodoregaming.com

7.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. entgangene Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen holt Commodore ab.

8. Sachmängelhaftung

8.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Sachmängelhaftung. Der Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre.

8.2 Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob im Falle der Sachmängelhaftung die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Commodore ist berechtigt, die Art der gewährten Nacherfüllung zu verweigern, sofern sie allein mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunde bleibt.

9. Höhere Gewalt

9.1 Keine Vertragspartei wird im Falle von Höherer Gewalt, d.h. in Situationen, die sich der Kontrolle der jeweiligen Partei entziehen wegen einer Vertragsverletzung zur Verantwortung gezogen. Fälle höherer Gewalt sind beispielsweise: Streiks (jedoch nicht von Commodore-Mitarbeiter), Terror, Kriegsgeschehen, Währungsschwankungen, Regierungsmaßnahmen bzw. gesetzgeberische Maßnahmen, Naturkatastrophen, schwere Wetterbedingungen, unvorhersehbare Transport- oder Produktionsprobleme bei Commodore-Zulieferern.

9.2 Falls ein Fall Höherer Gewalt eintreten sollte und Commodore nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist liefern kann, kann jede Partei den Vertrag nach Maßgabe des § 5.5 stornieren.

9.3 Falls der Zustand Höherer Gewalt länger als 60 Tage andauern sollte, hat Commodore das Recht, den vorliegenden Vertrag durch Benachrichtigung des Kunden und dem seine Gegenleistungen zu erstatten. Der Kunde erhält unter diesen Umständen keinerlei weiteren Entschädigungen.

10. Haftung

10.1 Commodores Haftung für Pflichtverletzungen, die nicht in einem Sachmangel bestehen oder bei Mangelfolgeschäden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

10.2. Auf Schadensersatz haftet Commodore, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahr-lässigkeit. Darüber hinaus haftet Commodore bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit und der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von Commodore jedoch auf den Ersatz des nach Art der Ware bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.3. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt

10.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er angemessene Maßnahmen zur Sicherung seiner Daten (Backups) und zum Schutz vor Schadprogrammen (Viren, Trojaner) vorzunehmen hat.

11. Exportkontrolle

Produkt können Technologien und Software enthalten, für die Exportkontrollgesetze der Europäischen Union gelten, sowie Gesetze des jeweiligen Liefer- bzw. Nutzungslands. Gemäß dieser Vorschriften kann es nicht gestattet sein, Produkte an bestimmte Endkunden oder Länder bzw. zu einem bestimmten Gebrauch zu verkaufen, zu vermieten oder zu übertragen. Der Kunde verpflichtet sich, diese gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

12. Datenschutz

Commodore wird personenbezogene Daten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung erfasst werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten und nutzen. Über Commodores Datenschutzpolitik kann sich der Kunde auf commodoregaming.com oder per Anfrage an info@commodoregaming.com informieren.

13. Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche von der jeweils anderen Partei erhaltenen vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

14.1 Vorliegender Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Falls eine oder mehrere Bestimmungen des vorliegenden Vertrags von einem Gericht als nicht durchsetzbar erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

15. Abtretung

Commodore hat das Recht, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder Subunternehmer zu beauftragen, soweit dadurch die Interessen des Kunden nicht unangemessen benachteiligt werden,

16. Verschiedenes

Der Kunde kann sich unter commodoregaming.com über Commodore, Commodures Produkte und Services informieren.